Pimp yr. Förderability!

Aus dem kulturpolitischen Leporello von John Dovanni.

Während die meisten abhängig beschäftigten Menschen dazu angehalten sind, ständig an ihren »skills« zu arbeiten, um ihre Employability zu gewährleisten, ist im Kunst- und Kulturbetrieb der maßgebliche Parameter das, was man als Förderability bezeichnen möchte, weil der Begriff »Förderwürdigkeit« zu sehr nach Gralsprüfung klingt.

Der Zwang, Zeit und kreative Energien in Antragslyrik zu verwandeln und nicht in das, was man damit letztlich realisieren möchte, ist vom Grundprinzip her nichts Neues (wenngleich der Aufwand zunimmt). Nicht zufällig begann Theodor W. Adorno seinen Vortrag »Kultur und Verwaltung« 1959 mit dem Satz: »Wer Kultur sagt, sagt auch Verwaltung«.
Diese widersprüchliche Verbindung von scheinbar Zweckfreiem und Verzwecktem ist ein Problem, aber keines, das sich handstreichartig lösen lässt, indem man versucht, beides zu trennen.
Da »Kultur« und »Verwaltung« zwar verdinglichte Kategorien seien, aber zumindest auf lebendige Subjekte zurückwiesen, könne ein angemessener Umgang nach Adorno darin bestehen, sich der Verwaltungsmittel kritisch zu bedienen, um zumindest ein Stück über die verwaltete Kultur hinauszugelangen.

Die Kulturverwaltungen stehen aber nach jahrzehntelanger neoliberaler Gehirnwäsche der Öffentlichkeit selbst mittlerweile potentiell im Verdacht, zu freigebig zu sein, gleichsam »gemeinsame Sache« mit den Kunst- und Kulturinstitutionen zu machen und sind dementsprechend unter Druck. Das macht die Sache für die Kunst- und Kulturinitiativen, die für ihren Fortbestand auf finanzielle Mittel angewiesen sind, nicht eben leichter: denn, wenn sie ihre Arbeit nicht nur gegenüber der Kulturverwaltung rechtfertigen müssen, sondern auch deren Stellung in der Verwaltung insgesamt mitzubedenken haben, artet das in Selbstdressur, bzw. -zensur aus, da sich die Frage politischer Opportunität einschleicht. Wenn die Überlegungen nicht nur dahin gehen, ob die unmittelbaren Fördergeber die eigene Arbeit für förderabel halten, sondern ob man ihnen mit den eigenen Anträgen politisch schadet, mag man das als »Pragmatismus« oder »Realitätssinn« rechtfertigen, dass die Ergebnisse dieser (teils sicher unbewussten) Anpassungsleistung künstlerisch oder kulturell relevant sind, darf aber bezweifelt werden.
Kulturpolitik und Kulturverwaltung sind Kampffelder, in denen keine einheitlichen Interessen vorausgesetzt werden sollten – die einen Bediensteten sind zufällig darin gelandet, die anderen aus Neigung, für die einen ist die Arbeit primär Einkommen, für andere Berufung, für dritte Profilierungsmöglichkeit und Karrierestation.

Der Geist der Bürokratie flottiert aber nicht völlig frei – neben der 1982 mittels Änderung des Staatsgrundgesetzes in der Bundesverfassung verankerten Freiheit der Kunst (»Art. 17 a. Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.«) gibt es durchaus Präzisierungen durch den Obersten Gerichtshof:

»Art 17a StGG schützt das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst und die Lehre der Kunst. Es ist von einem offenen Kunstbegriff auszugehen, der grundsätzlich alles das umfasst, was sich objektiv als eine Erscheinungsform von Kunst darstellt. Grundrechtsschutz genießen daher die traditionellen Werkgattungen (bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Baukunst), aber auch unkonventionelle Kunstformen.« (Geschäftszahl: 8ObA15/08a) [1]

Ein zweiter Teil des Initiativantrags konnte sich 1982 gegen den Widerstand der ÖVP nicht durchsetzen: dieser hatte zum Inhalt, dass künstlerisches Schaffen von Bund, Land oder Gemeinde nicht nur in seiner Vielfalt, sondern auch seiner Erhaltung zu berücksichtigen sei.[2]

Was letztlich unter »Kunst« zu verstehen ist, regelt die Bundesverfas-sung aber nicht – die Entscheidung darüber, welche Kunst zu fördern ist, fällt damit wieder der Verwaltung zu.

Im besseren Fall herrscht dort ein Grundverständnis vor, das man in dem Sinne »bürgerlich-liberal« nennen kann, als es von Kunst und Kultur erwartet, neue Perspektiven zu eröffnen und ein Medium zu bieten, in dem gesellschaftliche Auseinandersetzungen ohne realpolitische Implikationen geführt werden können.
Daran kann man natürlich berechtigterweise monieren, dass damit Kritik an dieser bürgerlich-liberalen Gesellschaft verunmöglicht wird, da Kunst und Kultur an ihren Rockzipfeln hängen und funktional der Systemstabilisierung dienen.
Man soll aber von der Kunst keine realen Revolutionen erwarten (bestenfalls deren Reflexion) – und den mühsam erkämpften Vertrag zwischen Kunst und Gesellschaft nicht leichtfertig aufkündigen: Kunst wird ohne Einspruchsmöglichkeit irrelevant und Gesellschaft verliert ein potentielles Korrektiv.
Versuche von medialer und politischer Seite, sich dessen zu entledigen, gibt es immer wieder:
Wenn von »Staatskünstlern«, »Förderdschungel« oder gar »Förderwahnsinn« die Rede ist, sollte klar sein, dass es da nicht wirklich um Verschwendung von Steuermitteln geht (die Kulturausgaben liegen in Österreich bei ca. 0,3% des BIP), sondern oftmals darum, dissidente (»unbequeme«) Stimmen (und damit Kritik) auszuschalten und durch die Jagd auf Sündenböcke (»Nestbeschmutzer«) Konformismus herzustellen.

Dass die konkrete Mittelzuweisung (»Wer kriegt wie viel?«) Gegenstand politischer Kämpfe ist – geschenkt; da gibt es viele Faktoren, die eine Rolle spielen – durch kluge Vergabekriterien und deren transparente Handhabung kann man zumindest sicherstellen, dass eine gewisse Fairness herrscht statt Willkür (sodass ein Motorradschauraum nicht einfach zum großzügig geförderten Museum wird).

Idealiter werden Vorgaben mit möglichst großem Spielraum für die konkrete künstlerische Ausgestaltung versehen, um die kreativen Freiheiten nicht unnötig zu gängeln.
Zum anderen muss auch dafür gesorgt werden, dass die Bewertung der Anträge auf einschlägiger Expertise beruht (etwa durch eine Jury, deren Besetzung natürlich ebenfalls Gegenstand politischer Auseinan-dersetzung ist).

Neben der aufklärerischen Ansicht, mit Kunst und Kulturförderung einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen, existiert als Typus natürlich aber auch noch der feudale Repräsentations-gedanke (ein potentieller Nachteil, wenn Kunst und Kultur »Chefsache« werden), in den sich touristische und sonstige ökonomische Überlegungen mischen. Prominent natürlich auch der Anspruch, der eigenen Amtszeit ein möglichst eindrucksvolles Denkmal zu setzen.

Mittlerweile befinden wir uns aber in einer Art Neofeudalismus: In Anlehnung an Roswitha Scholz’ Begriff des »verwilderten Patriarchat« könnte man hier von »verwilderter Patronage« sprechen, die aus einem Bruderzwist zwischen Kennzahlenherrschaft und politischem Mäzenatentum als Mittel zur Statussicherung resultiert:
Die Landesfürsten alten Typs haben abgedankt und wurden der herrschenden Ideologie zufolge vom Typus des Landesmanagers abgelöst – anonyme Funktionalität ist aber nicht sexy und gestattet höchstens ein Fußnoten-Dasein in den Chroniken der Lokalgeschichte.
In die ohnehin unübersichtliche Interessen- und Gemengelage mischen sich dann noch diejenigen, die Kunst im besten Fall als Standortvorteil sehen, sowie die, die sie unter dem Deckmantel, sie wahlweise »zugänglicher« oder »kostendeckender« machen zu wollen, am liebsten abschaffen würden.
Die folgenden beiden Lokal-Splitter können eine gewisse Ahnung vermitteln, wohin die Reise gehen kann.

Markus Hein und die Geometrie der Standortnutzung

Der Linzer Vizebürgermeister Markus Hein (FPÖ) hat vermutlich ein Bild des Luxor Hotel & Casino in Las Vegas gesehen und sich gedacht, dass das Kunstmuseum Lentos zwar keine Pyramide, sondern ein Quader ist, aber als glitzernd-glasiger Bau direkt an der Donau das Potential für mehr hat, als nur Kunst zu beherbergen und Geld zu verschlingen, das der Stadt dann für Wichtigeres (irgendwas mit Sicherheit) fehlt. Darum hat er vorgeschlagen, das Lentos in ein Casino umzuwandeln.
Da die Zahl chronisch Spielsüchtiger ständig steigt, würde das Lentos dann auch kein »Kulturprogramm für Randgruppen« (O-Ton Hein) mehr machen.
Außerdem werden durch Casinos wichtige Stellen geschaffen, die es dann mit qualifizierten Personen zu besetzen gilt. Wenn Heins Partei damit betraut wird, muss man sich da keine Sorgen machen.

Dr. iur Raml: Kunstexperte aus Leidenschaft

Die Befürchtung, dass Kunst und Kultur an der Mehrheit der Bevölkerung vorbeiwerkeln, treibt auch Heins Parteikollegen und Linzer Stadtrat Michael Raml um. Zuständig für »Sicherheit, Gesundheit, Finanzen und Städtekontakte« bleibt ihm gleichsam nichts anderes übrig, als darauf ein Auge (oder zwei) zu haben. Bereits 2013 warf er diversen Linzer Kulturvereinen (KAPU, servus.at, PANGEA, backlab, junQ, Social Impact) vor, die »astronomischen Summen aus der städtischen Kulturförderung«, mit denen sie bedacht würden, zweckzuentfremden.
Was haben diese Vereine gemacht? Sie habe es gewagt, im Zuge ihrer Tätigkeiten Kritik am Linzer Ordnungsdienst (vulgo »Stadtwache«) zu formulieren. Was die »astronomischen Summen« angeht: Alle sechs oben erwähnten Kulturvereine zusammengenommen erhielten laut »Subventions- und Transferbericht 2018« der Stadt Linz in diesem Jahr von der Stadt 124.000 Euro.
Das ist zwar erfreulich – allein die Sportplatzpflege auf Vereinssport-anlagen kostet (mit gut 137.000 Euro) aber mehr und für das über zwölffache an Jahresförderung (1,5 Millionen Euro) sollte der Ordnungsdienst ein bisserl Kritik eigentlich verkraften können.

Auf einer Pressekonferenz zum Einsparpo-tential bei städtischen Förderungen (rapportiert von der rechten Verschwö-rungspostille Wochenblick) ließen sich Raml und Hein Anfang Juni über »fragwürdige Organisationen wie die Stadtwerkstatt« aus, weil eines ihrer Projekte in einer künstlerischen Auseinandersetzung damit besteht, inwieweit Pilze, Sporen und Myzele alternative Informationsnetzwerke darstellen (die Mycelium Network Society unter https://mns.stwst.at/).

Zunächst: Die Stadtwerkstatt ist ein Verein mit Statuten, Vorstand und Rechnungsprüfung, der die Verwendung öffentlicher Mittel korrekt abrechnet und damit so »fragwürdig« wie jeder x-beliebige Schützenverein.
Abgesehen von diesem bewusst vagen Geraune aus dem Fundus diskreditierender Kommunikationsstrategien ist aber bemerkenswert, dass Raml und Hein davon ausgehen, eine künstlerische Beschäftigung mit Pilzen und deren chemischer Kommunikation sei keines weiteren Kommentars wert, sondern selbstentlarvend.
Vielleicht tut man ihnen ja unrecht, wenn man sie deshalb als Hetzer (bzw. Raml – wie es ab und zu geschieht – als »Reichsraml«) porträtiert, denen es nicht um die Entscheidungsgewalt darüber geht, was gute Kunst ist, und was schlechte, sondern darüber, was Kunst überhaupt darf.
Vielleicht herrscht bei ihnen einfach ein ähnliches Unverständnis wie bei einem Kind, das mit Blüten und Bienen aufgeklärt wurde und im Biologiebuch plötzlich nackte Menschen entdeckt. Das würde erklären, warum beide die Förderung der »Fotzengalerie« der feministischen Vernetzungsstelle Fiftitu% skandalisieren und auf Facebook darüber in einen Zustand entrüsteter Schnappatmung verfallen, der einer viktorianischen Gouvernante zur Ehre gereicht hätte.
Niemand mit ein wenig biologischem Sachverstand würde bestreiten, dass Fungi miteinander interagieren und über ihre Verbindungen in Molekülform das austauschen, was wir als Information bezeichnen würden.
Künstlerisch interessant wird es dann, wenn man versucht, über diese Auseinandersetzung aus gewohnten Metaphern hinauszudenken und Instrumentarien zu entwickeln, mit denen Menschen sich und ihr Verhalten aus einem anderen Blickwinkel wahrnehmen können. Nur über diese symbolische Herstellung von Alternativen, die Vorwegnahme von veränderter Praxis kann diese dann tatsächlich entstehen.
Man kann hundertmal darauf hinweisen, dass ein Gehirn nicht wie ein Computer funktioniert – wenn man kein anderes Deutungsmuster entwickelt, wird das Bild bleiben und die Menschen löschen weiterhin »ihre Festplatte«, wenn sie sich einen ordentlichen Rausch umhängen.

Das bedeutet nicht, dass man Pilze imitiert, im konkreten Fall untersucht man mit künstlerischen Mitteln, ob sie Anregungen dafür geben können, wie Kommunikation in der Nachfolge des Internet-zeitalters aussehen könnte.
Vielleicht ist Raml einfach überarbeitet – was für exquisite Kunstexpertisen wären von ihm zu erwarten, wenn er sich nicht um andere Themen kümmern müsste – und noch dazu solche, die gar keine sind (vermeintliche »Gebiss-Sanierung« für ausländische Häftlinge auf Steuerkosten etwa).

 

[1] Die ganze Entscheidungsbegründung samt rechtlicher Beurteilung ist einigermaßen faszinierend zu lesen und verdankt sich der Klage eines Balletttänzers, der nach Zusammenlegung der Ballette von Wiener Staatsoper und Volksoper in den Vorruhestand versetzt wurde.
[2] Siehe Erich Félix Mautner: »Seit 30 Jahren ist die Kunst frei« in der Wiener Zeitung vom 08.05.2012

Die Mycelium Network Society bei der Taipeh Biennale im Dezember 2018 (Bild: Hanlu Zhang)